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Thing

Substantivattested in dialogue

  • /[tɪŋ]/

germanische Volks- und Gerichtsversammlung

Substantiv

  1. 1

    historicalgermanische Volks- und Gerichtsversammlung

    „Alle freien Männer - Bauern, Handwerker, Kaufleute - dürfen an den Volksversammlungen teilnehmen, den Thingen, auf denen etwa über Verbrecher geurteilt wird.“

    „Um die fragile Eintracht in ihrer Heimat zu wahren, haben die Siedler die Thinge geschaffen.“

    „Sie wurde während des Things und bei Hinrichtungen geläutet.“

    „Adelsbauern herrschten uneingeschränkt über ihre Besitzungen, der Zusammenhang der Sippen bestand einzig in der Institution des Things, der Versammlung der Freien, auf der strittige Fragen, die mehr als einen Hof betrafen, entschieden wurden.“

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Lexical content from Wiktionary, under CC BY-SA 4.0 · Source entry · Data version 2026-08-25

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