Ausgangssperre
Substantivin Dialogen belegt
- /[ˈaʊ̯sɡaŋsˌʃpɛʁə]/
offizielles, das heißt politisch, polizeilich oder militärisch verordnetes Verbot, innerhalb eines ausgegebenen Zeitraums die Wohnung, das Haus beziehungsweise Kaserne zu verlassen und öffentliche Plätze aufzusuchen
Substantiv
- 1
offizielles, das heißt politisch, polizeilich oder militärisch verordnetes Verbot, innerhalb eines ausgegebenen Zeitraums die Wohnung, das Haus beziehungsweise Kaserne zu verlassen und öffentliche Plätze aufzusuchen
Der Bürgermeister verhängte eine Ausgangssperre für die Stadt.
„Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben, man kann sich nach Einbruch der Dunkelheit wieder frei bewegen, obwohl das immer noch gefährlich ist.“
„In der tunesischen Hauptstadt Tunis herrscht Ausnahmezustand: Am späten Mittwochabend lieferten sich Bewohner mehrerer Armenviertel heftige Auseinandersetzungen mit der Polizei - zu den Krawallen kam es trotz einer von den Behörden verhängten Ausgangssperre.“
„Die Regierung verhängte […] in Kairo, Alexandria und Suez eine Ausgangssperre von 18 bis 7 Uhr morgens (Ortszeit), an die sich aber viele nicht hielten.“
- Französisch
- couvre-feu, consigne
- Englisch
- curfew, confinement to barracks
- Spanisch
- cubrefuego, toque de queda, confinamiento
- Portugiesisch
- toque de recolher, recolher obrigatório
- Italienisch
- coprifuoco
Formen
- Nominativ Plural
- Ausgangssperren
- Dativ Plural
- Ausgangssperren
- Genitiv Plural
- Ausgangssperren
Ausgangssperre · offizielles, das heißt politisch, polizeilich oder militärisch verordnetes Verbot, innerhalb eines ausgegebenen Zeitraums die Wohnung, das Haus…
ausgeben · Zahlungsmittel für etwas verbrauchen, abgeben, eintauschenausgebildet · Ausbildung besitzendausgebucht · über keine Eintrittskarten/Zimmer/Sitzplätze oder Ähnliches…