Besitzerin
Substantivin Dialogen belegt
- /[bəˈzɪt͡səʁɪn]/
weibliche Person, die etwas in ihrem Besitz hat
Substantiv
- 1
weibliche Person, die etwas in ihrem Besitz hat
„Die Besitzerin des Geschäftes umarmte mich zum Abschied und gab mir wieder drei Schillerlocken mit.“
„Nach vielem Hin und Her mit der Besitzerin hatte ich es geschafft, dass im Gästehaus eine Klimaanlage eingebaut wurde.“
„Die Besitzerin führte sie in einen Raum hinter dem Laden, der abgeblendet war.“
„Eine Woche später waren sie stolze Besitzerinnen eines kleinen blauen Citroën.“
Besitz · tatsächliche Sachherrschaftbesitzen · etwas als Besitz oder Eigentum haben, über das man verfügen…Besitzer · die Person(en), die die tatsächliche Herrschaft über eine…
Besitzerin · weibliche Person, die etwas in ihrem Besitz hat
besoffen · zu viel Alkohol getrunken habendbesondere · vom Gewohnten, Normalen abweichendBesonderes · etwas, was besonders ist; das Absonderliche; das Eigene