Einwilligung
Substantivin Dialogen belegt
- /[ˈaɪ̯nˌvɪlɪɡʊŋ]/
die Handlung, etwas zu genehmigen, das einen betrifft (normalerweise nach einer Bitte oder Anfrage)
Substantiv
- 1
die Handlung, etwas zu genehmigen, das einen betrifft (normalerweise nach einer Bitte oder Anfrage)
Ohne seine Einwilligung können Sie das Haus nicht verkaufen.
„Fürst Andrej bedurfte, um heiraten zu können, der Einwilligung seines Vaters, und so machte er sich andern Tages auf die Reise zu ihm.“
- Französisch
- approbation
- Englisch
- compliance, agreement
- Spanisch
- cumplimiento
- 2
vorherige Zustimmung
Die Legaldefinition der Einwilligung steht in § 183 1 BGB.
Antonyme- Französisch
- consentement
einwandfrei · in tadellosem Zustand, ohne Fehler oder Mängeleinweihen · jemanden mit etwas, das nicht jeder weiß, vertraut macheneinweisen · jemandem einen Platz, eine Stelle zuweisen
Einwilligung · die Handlung, etwas zu genehmigen, das einen betrifft (normalerweise nach einer Bitte oder Anfrage)
Einwohner · eine Person, die fest eine bestimmte, abgegrenzte…Einzelgänger · Person, die dazu neigt, sich von anderen Personen fernzuhaltenEinzelhaft · Gefängnisaufenthalt in einer Einzelzelle, ohne Mitgefangene