derRichterin
Substantivmaskulinin Dialogen belegt
- /[ˈʁɪçtəʁɪn]/
Inhaberin eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, die Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt
Substantiv
- 1
Inhaberin eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, die Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt
Die Richterin verkündete das Urteil.
„Die Richterin dankt Staatsanwaltschaft und Verteidigung - und vertagt auf den 11. September 2014. Dann wird Richterin Masipa ihr Urteil über die Schuld des Angeklagten bekannt geben.“
„Richterin Masipa stellt Staatsanwalt Nel ein paar Fragen - zu den neuen Fotos, den Telefondaten und der Zeitschiene, dann überlässt sie ihm das Wort.“
„Richterin Masipa lauscht aufmerksam den Ausführungen von Barry Roux.“
- Französisch
- juge
- Englisch
- judge
- Spanisch
- juez, jueza
- Portugiesisch
- juíza
- Italienisch
- giudice
Formen
- maskulin
- Richter
- Nominativ Plural
- Richterinnen
- Dativ Plural
- Richterinnen
- Genitiv Plural
- Richterinnen
Richterin · Inhaberin eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, die Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt
richtig · der Wirklichkeit entsprechend, wahr, nicht falschRichtung · Position, Wirkungs- oder Bewegungsziel eines Gegenstandesriechen · den Geruch von etwas mit der Nase wahrnehmen