Zum Inhalt springen
Allin

Thing

Substantivin Dialogen belegt

  • /[tɪŋ]/

germanische Volks- und Gerichtsversammlung

Substantiv

  1. 1

    historischgermanische Volks- und Gerichtsversammlung

    „Alle freien Männer - Bauern, Handwerker, Kaufleute - dürfen an den Volksversammlungen teilnehmen, den Thingen, auf denen etwa über Verbrecher geurteilt wird.“

    „Um die fragile Eintracht in ihrer Heimat zu wahren, haben die Siedler die Thinge geschaffen.“

    „Sie wurde während des Things und bei Hinrichtungen geläutet.“

    „Adelsbauern herrschten uneingeschränkt über ihre Besitzungen, der Zusammenhang der Sippen bestand einzig in der Institution des Things, der Versammlung der Freien, auf der strittige Fragen, die mehr als einen Hof betrafen, entschieden wurden.“

Die NachbarseitenDie alphabetische Reihenfolge folgt den Regeln der Sprache, nicht den Bytewerten: Ein Akzent entscheidet nur zwischen zwei sonst gleichen Wörtern, und das Spanische führt Ñ als eigenen Buchstaben.

Lexikalische Inhalte aus dem Wiktionary, unter CC BY-SA 4.0 · Quelleintrag · Datenstand 2026-08-25

Rang unter den Wörtern des OpenSubtitles-2018-Korpus — Untertitel aus Film und Fernsehen, also gesprochene und nicht geschriebene Sprache (CC BY-SA 3.0).