dieVormund
Substantivfemininin Dialogen belegt
- /[ˈfoːɐ̯ˌmʊnt]/
natürliche oder juristische Person, subsidiär Behörde, der die Vormundschaft über eine minderjährige Person, den Mündel, übertragen worden ist und die damit als gesetzlicher Vertreter des Mündels fungiert
Substantiv
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natürliche oder juristische Person, subsidiär Behörde, der die Vormundschaft über eine minderjährige Person, den Mündel, übertragen worden ist und die damit als gesetzlicher Vertreter des Mündels fungiert
Das Gericht bestellte den Lebensgefährten der Mutter zum Vormund der 3-Jährigen.
„Mehrere Vormünder führen die Vormundschaft gemeinschaftlich.“
„Vormunde und andere sogenannte Berufsbetreuer dürfen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterhin pauschal bezahlt werden, unabhängig von der Zahl der tatsächlichen Arbeitsstunden.“
„Vor allem mußte Madame d'Urfé ein rechtskräftiges Testament machen, in dem das Kind, dessen Vormund ich bis zu seinem dreizehnten Lebensjahr sein sollte, zum Universalerbe eingesetzt wurde.“
AntonymeMündel- Französisch
- tuteur
- Englisch
- legal guardian
- Spanisch
- tutor, tutora
- Italienisch
- tutore
Formen
- feminin
- Vormünderin, Vormundin, Vormündin
- Genitiv Singular
- Vormunds, Vormundes
- Nominativ Plural
- Vormunde, Vormünder
- Dativ Plural
- Vormunden, Vormündern
- Genitiv Plural
- Vormunde, Vormünder
Vormund · natürliche oder juristische Person, subsidiär Behörde, der die Vormundschaft über eine minderjährige Person, den Mündel, übertragen worden ist und…
vorn · an der Vorderseite, am Anfang, im VordergrundVorname · ein von den Eltern individuell ausgesuchter Namevorne · Adverb, das den Ort anzeigt; vorne ist da, wo im Vergleich zu…