gebühren
Verbin Dialogen belegt
- /[ɡəˈbyːʁən]/
jemand hat Anspruch auf etwas
Verb
- 1
jemand hat Anspruch auf etwas
Für ihre freundliche Hilfe gebührt ihr unser Dank.
„Besondere Beachtung gebührt ihm insofern, weil er, anders als von Spee, in aller Öffentlichkeit, während er wichtige Ämter bekleidete, die vom Aberglauben beeinflußten Prozesse kritisch beleuchtete.“
„Das Recht, den Heerbann aufzubieten, gebührte dem König, dem damit ein entscheidendes, wenn nicht sogar das entscheidende Machtmittel zur Verfügung stand.“
„Armer todter Vogel Minervens! Denn Du gebührst ihr und nicht die Eule. Die lichtscheuen Bücherwürmer und alexandrinischen Weisen werden immer seltner, was soll das Symbol der Eule noch?“ (1842)
- Italienisch
- spettare, essere dovuto
- 2
es schickt sich; es ist richtig und angemessen
Es gebührt sich nicht, bei Tisch zu schmatzen.