Kilometerpauschale in Deutschland
Die berufliche Nutzung des eigenen Autos in Deutschland wird mit 0,38 € je Kilometer erstattet oder abgezogen. Zu diesem Satz oder darunter gezahlt oder geltend gemacht, ist sie steuerfrei.
Die amtliche Tabelle
| Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, je vollem Entfernungskilometer | 0,38 € |
Höchstbetrag
Höchstens 4 500 Euro im Kalenderjahr — der Höchstbetrag entfällt jedoch vollständig, wenn ein eigener oder ein zur Nutzung überlassener Kraftwagen benutzt wird.
Gut zu wissen
Zwei verschiedene Dinge teilen sich hier das Wort Pauschale, und sie zu verwechseln ist der übliche Fehler. Die Entfernungspauschale oben ist ein Abzug für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, angesetzt je Arbeitstag auf die einfache Entfernung — nicht auf die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Die Erstattung einer Dienstreise folgt einem eigenen Satz nach Reisekostenrecht, und beide sind nicht austauschbar.
Wichtig
Ein allgemeiner Überblick, keine Steuerberatung. Diese Tabellen werden jährlich zu einem festen Datum überarbeitet, und die obigen Zahlen wurden am 2026-09-03 gelesen — prüfe das Jahr, in das deine Fahrt fällt, bevor du sie geltend machst.