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Verzugszinsen in Österreich

Eine verspätet bezahlte Rechnung in Österreich trägt gesetzliche Zinsen von 11,6 % im Jahr — der Referenzsatz plus 9,2 Punkte. Hinzu kommt eine Pauschale von 40 € für Beitreibungskosten, je verspäteter Rechnung.

Ein Rechenbeispiel

10.000 €, 45 Tage zu spät bezahlt, ergeben 143,01 € Zinsen zuzüglich der Pauschale von 40 €.

Höchstzahlungsfristen

Zwischen Unternehmen : 60 Tage · Öffentliche Auftraggeber : 30 Tage

Österreich legiferiert über der Untergrenze der Richtlinie: Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften beträgt der gesetzliche Verzugszins den Basiszinssatz zuzüglich 9,2 Prozentpunkte, wenn der Schuldner die Verzögerung zu vertreten hat. Hinzu kommen 40 Euro pauschal für Betreibungskosten und die Höchstfristen der Richtlinie — sechzig Tage zwischen Unternehmen, dreißig gegenüber öffentlichen Auftraggebern.

Verschuldensabhängig, und das ist der Unterschied

Der erhöhte Satz greift nur, wenn der Schuldner den Verzug zu vertreten hat. Kann er sich entlasten — etwa weil die Zahlung objektiv unmöglich war —, bleibt es beim allgemeinen gesetzlichen Zinssatz, der deutlich niedriger liegt. Das ist eine Weiche, die es in den meisten Nachbarrechten so nicht gibt und die im Streitfall zuerst geprüft wird.

In der Praxis gelingt diese Entlastung selten: Zahlungsunfähigkeit entlastet nicht, und organisatorische Gründe beim Schuldner ebenso wenig. Die Regel wirkt daher weniger als Ausnahme denn als Einladung, den Verzug im Mahnschreiben ausdrücklich dem Schuldner zuzuordnen.

Betreibungskosten über die Pauschale hinaus

Die 40 Euro decken den Sockel. Darüber hinausgehende, angemessene und der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienende Betreibungskosten sind gesondert ersatzfähig — Inkassokosten und außergerichtliche Anwaltskosten, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen.

„Angemessen“ ist die Bedingung, an der die meisten Ansprüche gekürzt werden: Inkassospesen auf eine Kleinforderung, die deren Höhe erreichen, halten der Prüfung nicht stand. Die Pauschale ist deshalb der einzige Betrag, der ohne jede Diskussion durchgeht.

Häufige Fragen

Gilt der Satz von 9,2 Punkten auch gegenüber Verbrauchern?
Nein. Er gilt für beiderseitige Unternehmergeschäfte. Ist ein Verbraucher beteiligt, bleibt es beim allgemeinen gesetzlichen Verzugszinssatz von vier Prozent. Der erhöhte Satz ist ein Instrument des unternehmerischen Zahlungsverkehrs, nicht des Verbrauchergeschäfts.
Ab wann laufen die Zinsen?
Ab Fälligkeit, wenn ein Zahlungstermin bestimmt ist. Fehlt eine Vereinbarung, greifen die Fristen der Zahlungsverzugsrichtlinie: dreißig Tage nach Rechnungserhalt beziehungsweise nach Erhalt der Leistung, je nachdem was später liegt. Eine gesonderte Mahnung ist dafür nicht erforderlich.

Was hier am wenigsten sicher ist

Österreich ist die einzige Zeile, deren Aufschlag nicht im amtlichen Text gelesen werden konnte: Das Rechtsinformationssystem des Bundes sperrt automatisierten Zugriff, und eine Bot-Prüfung ist nichts, was man umgeht. Die 9,2 Punkte stammen aus breit übereinstimmenden Sekundärquellen und passen zum Muster eines Staates, der über der Untergrenze der Richtlinie legiferiert — das Gesetz ist im Quellenlink einen Klick entfernt, falls die Zahl eine Entscheidung trägt.

Wichtig

Ein allgemeiner Überblick, keine Rechtsberatung. Der Referenzsatz wird zweimal jährlich neu gesetzt, und die obige Zahl wurde am 2026-07-01 gelesen — prüfe den Zeitraum, in den deine Rechnung tatsächlich fällt, bevor du einem Schuldner einen Betrag nennst.