Verzugszinsen in Deutschland
Eine verspätet bezahlte Rechnung in Deutschland trägt gesetzliche Zinsen von 10,27 % im Jahr — der Referenzsatz plus 9 Punkte. Hinzu kommt eine Pauschale von 40 € für Beitreibungskosten, je verspäteter Rechnung.
Ein Rechenbeispiel
10.000 €, 45 Tage zu spät bezahlt, ergeben 126,62 € Zinsen zuzüglich der Pauschale von 40 €.
Höchstzahlungsfristen
Zwischen Unternehmen : 60 Tage · Öffentliche Auftraggeber : 30 Tage
Deutschland rechnet nicht auf den EZB-Satz auf, sondern auf den Basiszinssatz nach §247 BGB, den die Bundesbank zum 1. Januar und zum 1. Juli neu festsetzt. Der Aufschlag beträgt nach §288 BGB neun Prozentpunkte, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist, und fünf, wenn doch. Dazu kommt bei Entgeltforderungen gegenüber Nicht-Verbrauchern eine Pauschale von 40 Euro.
Der Basiszinssatz ist nicht der EZB-Satz
Das ist die Verwechslung, die deutsche Verzugszinsrechnungen am häufigsten falsch macht. Der Basiszinssatz leitet sich zwar aus dem geldpolitischen Umfeld ab, ist aber eine eigene, halbjährlich festgesetzte Größe und liegt regelmäßig unter dem Hauptrefinanzierungssatz der EZB. Wer den EZB-Satz einsetzt, rechnet zu hoch — und stellt eine Forderung, die im Streitfall gekürzt wird.
Wie in Frankreich gilt der Satz halbjahresweise: Der am 1. Januar geltende Wert trägt das erste Halbjahr, der am 1. Juli geltende das zweite. Eine Forderung, die über den Jahreswechsel offen bleibt, wird abschnittsweise verzinst und nicht mit dem Satz des Zahltags.
Verzug tritt nicht immer automatisch ein
Anders als in mehreren Nachbarländern setzt der Verzug im Grundsatz eine Mahnung voraus. Entbehrlich wird sie, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist — dann genügt der Fristablauf. Bei Entgeltforderungen tritt der Verzug außerdem spätestens dreißig Tage nach Zugang der Rechnung ein, gegenüber Verbrauchern allerdings nur, wenn darauf in der Rechnung hingewiesen wurde.
Praktisch heißt das: Ein konkretes Zahlungsdatum auf der Rechnung ist keine Höflichkeit, sondern die einfachste Art, die Mahnung überflüssig zu machen. „Zahlbar sofort“ leistet das nicht, „zahlbar bis zum 30. September“ schon.
Gut zu wissen
Deutschland baut auf dem Basiszinssatz nach §247 BGB auf, nicht unmittelbar auf dem EZB-Satz — die Bundesbank setzt ihn jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu fest. Der Aufschlag beträgt neun Punkte, wenn kein Verbraucher beteiligt ist, und fünf, wenn doch.
Häufige Fragen
- Neun oder fünf Prozentpunkte — welcher Satz gilt?
- Neun Punkte über dem Basiszinssatz, wenn an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt ist; fünf, wenn doch. Entscheidend ist die Beteiligung eines Verbrauchers am Geschäft, nicht die Rechtsform des Schuldners: Ein Einzelunternehmer, der für sein Gewerbe bestellt, ist kein Verbraucher.
- Bekomme ich die 40 Euro zusätzlich zu den Zinsen?
- Ja, sie treten neben die Verzugszinsen und sind je verspäteter Entgeltforderung geschuldet, ohne Nachweis. Sie werden allerdings auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser Kosten der Rechtsverfolgung umfasst — die Pauschale ist also ein Sockel, kein Zusatzposten obendrauf.
Was hier am wenigsten sicher ist
Der Aufschlag von neun Punkten und die 40-Euro-Pauschale wurden im Gesetz selbst gelesen. Der als Referenz gezeigte Basiszinssatz nicht: Er stammt aus der veröffentlichten Reihe der Bundesbank und ist die einzige Zahl hier, die vor dem Vertrauen auf einen Eurobetrag erneut geprüft werden sollte.
Wichtig
Ein allgemeiner Überblick, keine Rechtsberatung. Der Referenzsatz wird zweimal jährlich neu gesetzt, und die obige Zahl wurde am 2026-07-01 gelesen — prüfe den Zeitraum, in den deine Rechnung tatsächlich fällt, bevor du einem Schuldner einen Betrag nennst.