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abgesichert

AdjektivPartizip IIin Dialogen belegt

  • /[ˈapɡəˌzɪçɐt]/

über ausreichend finanzielle Mittel verfügend

Adjektiv

  1. 1

    über ausreichend finanzielle Mittel verfügend

    „Da spielte zunächst die identische grundsätzliche Bodenordnung gemäß den Festsetzungen des bürgerlichen Gesetzbuches von 1900 die große Rolle, das den privaten Besitz an Grund und Boden zu einem der festestverankerten und abgesichertsten Besitzrechte überhaupt gemacht hatte.“

Partizip II

  1. 1

    Auch eine Form von absichernPartizip Perfekt des Verbs absichern

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Lexikalische Inhalte aus dem Wiktionary, unter CC BY-SA 4.0 · Quelleintrag · Datenstand 2026-08-25

Rang unter den Wörtern des OpenSubtitles-2018-Korpus — Untertitel aus Film und Fernsehen, also gesprochene und nicht geschriebene Sprache (CC BY-SA 3.0).