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derbefugt

AdjektivPartizip IIKonjugierte Formmaskulinin Dialogen belegt

  • /[bəˈfuːkt]/

die Befugnis, das Recht, die Bevollmächtigung zu etwas besitzend

Adjektiv

  1. 1

    die Befugnis, das Recht, die Bevollmächtigung zu etwas besitzend

    Du bist nicht dazu befugt, vor dem Supermarkt zu parken, wenn du gar kein Kunde bist.

    „Allgemein ist anzumerken, daß der Bundespräsident durchaus befugt ist, sich auch politisch zu äußern.“

    Synonyme
    Antonyme
    unbefugt
    Französisch
    habilité, autorisé
    Englisch
    authorized

Partizip II

  1. 1

    Auch eine Form von befugenPartizip Perfekt des Verbs befugen

Konjugierte Form

  1. 1

    Auch eine Form von befugen2. Person Plural Imperativ Präsens Aktiv des Verbs befugen

  2. 2

    Auch eine Form von befugen3. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs befugen

  3. 3

    Auch eine Form von befugen2. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv des Verbs befugen

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Lexikalische Inhalte aus dem Wiktionary, unter CC BY-SA 4.0 · Quelleintrag · Datenstand 2026-08-25

Rang unter den Wörtern des OpenSubtitles-2018-Korpus — Untertitel aus Film und Fernsehen, also gesprochene und nicht geschriebene Sprache (CC BY-SA 3.0).