derbefugt
AdjektivPartizip IIKonjugierte Formmaskulinin Dialogen belegt
- /[bəˈfuːkt]/
die Befugnis, das Recht, die Bevollmächtigung zu etwas besitzend
Adjektiv
- 1
die Befugnis, das Recht, die Bevollmächtigung zu etwas besitzend
Du bist nicht dazu befugt, vor dem Supermarkt zu parken, wenn du gar kein Kunde bist.
„Allgemein ist anzumerken, daß der Bundespräsident durchaus befugt ist, sich auch politisch zu äußern.“
SynonymeAntonymeunbefugt- Französisch
- habilité, autorisé
- Englisch
- authorized
Partizip II
- 1
Auch eine Form von befugenPartizip Perfekt des Verbs befugen
Konjugierte Form
- 1
Auch eine Form von befugen2. Person Plural Imperativ Präsens Aktiv des Verbs befugen
- 2
Auch eine Form von befugen3. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs befugen
- 3
Auch eine Form von befugen2. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv des Verbs befugen
befugt · die Befugnis, das Recht, die Bevollmächtigung zu etwas besitzend
Befund · Ergebnis einer Prüfung, eines Tests; Bericht (beispielsweise…befunden · Symptome einer Erkrankung feststellenbefürchten · der Ansicht sein, dass etwas Unangenehmes eintreten oder…