Kaufnebenkosten in Österreich
Ein Hauskauf in Österreich kommt mit etwa 10–12 % des Kaufpreises an Steuern und Gebühren obendrauf — vor allem Grunderwerbsteuer bzw. Stamp Duty, Notar- oder Anwaltskosten und Grundbuchgebühren. Bei einer 300.000 €-Immobilie sind das etwa 30.000 € bis 36.000 €. Die Kosten variieren nach Region und Immobilienart; Maklergebühren sind meist separat. Stand 2026.
Der Kauf einer Immobilie in Österreich verursacht mehrere feste und variable Kosten zusätzlich zum Kaufpreis. Der Staat erhebt eine Grunderwerbsteuer von 3,5% und eine Eintragungsgebühr für das Grundbuch von 1,1%, beide vorhersehbar und unvermeidbar. Hinzu kommen ein Notar- oder Anwaltshonorar für die Erstellung und Eintragung des Vertrags sowie in den meisten Fällen eine Maklerprovision. Zusammen treiben diese Kaufnebenkosten die Summe 2026 üblicherweise auf rund 10%.
Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und die 3,5/1,1-Regel
Österreich erhebt eine bundesweit einheitliche Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis und dazu eine Eintragungsgebühr für das Grundbuch — im Gegensatz zu Deutschland gibt es keinen Ländersatz, den man vergleichen müsste. Bei entgeltlichen Erwerben gilt ein einheitlicher Satz; bei unentgeltlichen Übertragungen innerhalb der Familie greift dagegen ein gestaffelter Stufentarif auf den Grundstückswert.
Die Unterscheidung zwischen entgeltlich und unentgeltlich ist damit die teuerste Weichenstellung des ganzen Vorgangs, und sie hängt nicht davon ab, wie die Parteien den Vertrag nennen, sondern am Verhältnis von Gegenleistung und Wert. Eine Übergabe gegen Wohnrecht oder Rentenzahlung wird deshalb im Einzelfall geprüft.
Der Vertragserrichter, und warum die Kosten so streuen
Anders als in Deutschland muss der Kaufvertrag nicht zwingend von einem Notar errichtet werden — auch Rechtsanwältinnen dürfen ihn aufsetzen und die Treuhandschaft führen. Deren Honorar ist nicht in gleicher Weise tarifiert, es ist also tatsächlich verhandelbar, und darin liegt der größte Teil der Streuung in der Bandbreite von 10 bis 12 % (2026).
Hinzu kommen die Maklerprovision, in Österreich üblicherweise vom Käufer mitgetragen, und die Kosten der Pfandrechtseintragung, wenn finanziert wird. Wer nur mit Steuer und Grundbuch rechnet, unterschätzt den Eigenmittelbedarf regelmäßig um mehrere Prozent des Kaufpreises.
Häufige Fragen
- Welche festen staatlichen Gebühren fallen beim Kauf in Österreich an?
- Zwei staatliche Gebühren fallen bei fast jedem Kauf an: die Grunderwerbsteuer mit 3,5% des Preises und die Eintragungsgebühr für das Grundbuch mit 1,1%. Beide werden auf den Kaufpreis berechnet, sind weitgehend fest und vorhersehbar und ergeben zusammen rund 4,6%, bevor Notar-, Anwalts- oder Maklerkosten hinzukommen.
- Kommt in Österreich zusätzlich eine Maklerprovision hinzu?
- Ja. Wird eine Immobilie über einen Makler verkauft, wird üblicherweise zusätzlich zu den festen Steuern und dem Notar- oder Anwaltshonorar eine Provision fällig. Diese Maklerkosten gehören zu den variableren Posten und heben zusammen mit den übrigen Kaufnebenkosten die Gesamtkosten des Kaufs 2026 auf rund 10-12% des Preises.
Wichtig
Dies ist ein allgemeiner Überblick, keine Rechts- oder Finanzberatung. Die Kaufnebenkosten in Österreich variieren stark nach Region, Immobilienart (neu oder bestehend), Preis und ob es die erste Immobilie ist; Maklergebühren sind meist separat. Die Zahlen sind eine Referenz mit Stand 2026 und ändern sich — hol dir vor dem Kauf ein genaues Angebot.
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