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derAnwältin

Substantivmaskulinhäufig in Dialogen

  • /[ˈanvɛltɪn]/

Juristin, die eine staatliche Zulassung hat, die sie zur Rechtsberatung und der Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren berechtigt

Substantiv

  1. 1

    Juristin, die eine staatliche Zulassung hat, die sie zur Rechtsberatung und der Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren berechtigt

    Dem Angeklagten wurde eine Anwältin als Pflichtverteidigerin beigeordnet.

    „Zwei Gnadengesuche ihrer Anwältin werden abgelehnt.“

    „In den letzten Jahren waren sich die beiden noch näher gekommen, auch wegen Sandys dritter Frau Dorene Marcus, einer klugen, freundlichen, belesenen Anwältin – sie hatte das Werk ihres Schwagers gelesen, seit sie in den Zwanzigern war, und erfreute sich an den gespenstischen Ähnlichkeiten und Unterschieden zwischen den beiden Männern.“

    Synonyme
    Rechtsanwältin
    Französisch
    avocate
    Englisch
    advocate
    Spanisch
    abogada
  2. 2

    Fürsprecherin, Verfechterin

    Sie ist eine Anwältin der Armen.

    Französisch
    avocate
    Englisch
    advocate

Formen

maskulin
Anwalt
Nominativ Plural
Anwältinnen
Dativ Plural
Anwältinnen
Genitiv Plural
Anwältinnen
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Lexikalische Inhalte aus dem Wiktionary, unter CC BY-SA 4.0 · Quelleintrag · Datenstand 2026-08-25

Rang unter den Wörtern des OpenSubtitles-2018-Korpus — Untertitel aus Film und Fernsehen, also gesprochene und nicht geschriebene Sprache (CC BY-SA 3.0).