derAnwältin
Substantivmaskulinhäufig in Dialogen
- /[ˈanvɛltɪn]/
Juristin, die eine staatliche Zulassung hat, die sie zur Rechtsberatung und der Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren berechtigt
Substantiv
- 1
Juristin, die eine staatliche Zulassung hat, die sie zur Rechtsberatung und der Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren berechtigt
Dem Angeklagten wurde eine Anwältin als Pflichtverteidigerin beigeordnet.
„Zwei Gnadengesuche ihrer Anwältin werden abgelehnt.“
„In den letzten Jahren waren sich die beiden noch näher gekommen, auch wegen Sandys dritter Frau Dorene Marcus, einer klugen, freundlichen, belesenen Anwältin – sie hatte das Werk ihres Schwagers gelesen, seit sie in den Zwanzigern war, und erfreute sich an den gespenstischen Ähnlichkeiten und Unterschieden zwischen den beiden Männern.“
SynonymeRechtsanwältin- Französisch
- avocate
- Englisch
- advocate
- Spanisch
- abogada
- 2
Fürsprecherin, Verfechterin
Sie ist eine Anwältin der Armen.
- Französisch
- avocate
- Englisch
- advocate
Formen
- maskulin
- Anwalt
- Nominativ Plural
- Anwältinnen
- Dativ Plural
- Anwältinnen
- Genitiv Plural
- Anwältinnen
Anwältin · Juristin, die eine staatliche Zulassung hat, die sie zur Rechtsberatung und der Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren berechtigt
Anwaltskanzlei · Büro, Kanzlei eines RechtsanwaltsAnwärter · Bewerber auf eine Stelle beziehungsweise ein AmtAnweisung · Bestimmung oder Vorgabe, wer etwas bekommen soll