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Ehevertrag

Substantivin Dialogen belegt

  • /[ˈeːəfɛɐ̯ˌtʁaːk]/

vertragliche Regelung zwischen Eheleuten (meist vor der Ehe geschlossen), die die Aufteilung des Vermögens (beispielsweise Geld, Grundbesitz) und der gegenseitigen Ansprüche (beispielsweise Versorgungs-, Rentenansprüche) insbesondere im Fall einer Trennung (Scheidung) regelt

Substantiv

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    vertragliche Regelung zwischen Eheleuten (meist vor der Ehe geschlossen), die die Aufteilung des Vermögens (beispielsweise Geld, Grundbesitz) und der gegenseitigen Ansprüche (beispielsweise Versorgungs-, Rentenansprüche) insbesondere im Fall einer Trennung (Scheidung) regelt

    Juristen raten zum Abschluss eines Ehevertrages, da knapp die Hälfte aller Ehen voraussichtlich geschieden werden.

    „Was bei Partnerschaften ohne Trauschein der Partnerschaftsvertrag ist, sollte bei Verheirateten der Ehevertrag sein.“

    „Die meisten Ehepaare in Deutschland haben keinen Ehevertrag.“

    „Bei einer Hochzeit an einen Ehevertrag denken, das will man eigentlich nicht.“

    Französisch
    contrat de mariage
    Englisch
    prenuptial agreement, prenup, premarital agreement
    Portugiesisch
    pacto antenupcial
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Lexikalische Inhalte aus dem Wiktionary, unter CC BY-SA 4.0 · Quelleintrag · Datenstand 2026-08-25

Rang unter den Wörtern des OpenSubtitles-2018-Korpus — Untertitel aus Film und Fernsehen, also gesprochene und nicht geschriebene Sprache (CC BY-SA 3.0).