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Verzug

Substantivin Dialogen belegt

  • /[fɛɐ̯ˈt͡suːk]/

Verspätung, Rückstand bei der Erfüllung einer ausstehenden Schuld oder Pflicht

Substantiv

  1. 1

    Verspätung, Rückstand bei der Erfüllung einer ausstehenden Schuld oder Pflicht

    Gemäß § 286 Abs. 1 BGB kommt der Bürge grundsätzlich in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers nicht leistet.

    Der Nachbar gegenüber ist seit letzten Monat mit der Miete im Verzug.

    Synonyme
    Französisch
    demeure, retard
    Englisch
    delay
    Spanisch
    demora
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Lexikalische Inhalte aus dem Wiktionary, unter CC BY-SA 4.0 · Quelleintrag · Datenstand 2026-08-25

Rang unter den Wörtern des OpenSubtitles-2018-Korpus — Untertitel aus Film und Fernsehen, also gesprochene und nicht geschriebene Sprache (CC BY-SA 3.0).