bürgern
Verbin Dialogen belegt
- /[ˈbʏʁɡɐn]/
Bürgerrechte (einer Stadt) innehaben, dort Bürger sein
Verb
- 1
altertümlichBürgerrechte (einer Stadt) innehaben, dort Bürger sein
In der Heidelberger Turnierordnung von 1481 steht: „Es soll auch keiner, der in den Städten gebürgert ist, zum Thurnier zugelassen werden.“
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bürgern · Bürgerrechte (einer Stadt) innehaben, dort Bürger sein
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