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OneKitly

bürgern

Verbin Dialogen belegt

  • /[ˈbʏʁɡɐn]/

Bürgerrechte (einer Stadt) innehaben, dort Bürger sein

Verb

  1. 1

    altertümlichBürgerrechte (einer Stadt) innehaben, dort Bürger sein

    In der Heidelberger Turnierordnung von 1481 steht: „Es soll auch keiner, der in den Städten gebürgert ist, zum Thurnier zugelassen werden.“

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Lexikalische Inhalte aus dem Wiktionary, unter CC BY-SA 4.0 · Quelleintrag · Datenstand 2026-08-25

Rang unter den Wörtern des OpenSubtitles-2018-Korpus — Untertitel aus Film und Fernsehen, also gesprochene und nicht geschriebene Sprache (CC BY-SA 3.0).