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Beschließen

Substantivin Dialogen belegt

  • /[bəˈʃliːsn̩]/

das Herbeibringen einer Entscheidung

Substantiv

  1. 1

    das Herbeibringen einer Entscheidung

    Definition von 1882, mit der damaligen Rechtschreibung: „Demnach wäre der Gebrauch Strümpell's am bestimmtesten: für den Prozess gebraucht er nämlich „das Beschliessen“ und für das Resultat „der Entschluss."“ (1882)

    „Der Geist eines Volkes bringt so seine politische Verfasstheit geschichtlich hervor, dazu gehört natürlich das Entwerfen von Grundgesetzen und das Beschließen durch verfassungsgebende Versammlungen.“

    Synonyme
    Beschlussfassung
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Lexikalische Inhalte aus dem Wiktionary, unter CC BY-SA 4.0 · Quelleintrag · Datenstand 2026-08-25

Rang unter den Wörtern des OpenSubtitles-2018-Korpus — Untertitel aus Film und Fernsehen, also gesprochene und nicht geschriebene Sprache (CC BY-SA 3.0).