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derbeschlagnahmt

AdjektivPartizip IIKonjugierte Formmaskulinin Dialogen belegt

  • /[bəˈʃlaːkˌnaːmt]/

im Auftrag einer Behörde oder durch ein Gesetz weggenommen, aus dem Besitz von jemandem entzogen

Adjektiv

  1. 1

    im Auftrag einer Behörde oder durch ein Gesetz weggenommen, aus dem Besitz von jemandem entzogen

    „Die Gegenmaßnahmen, die zu ergreifen er gezwungen sei, würden katastrophale Folgen für das Land haben und den Buren und ihren Familien zahllose Leiden bringen, doch je länger der Guerillakrieg fortgesetzt werde, desto energischer müssten sie durchgeführt werden. Noch mehr verbrannte Farmhäuser und Ernten also, noch mehr beschlagnahmtes und getötetes Vieh.“

    Englisch
    confiscated, seized

Partizip II

  1. 1

    Auch eine Form von beschlagnahmenPartizip Perfekt des Verbs beschlagnahmen

Konjugierte Form

  1. 1

    Auch eine Form von beschlagnahmen2. Person Plural Imperativ Präsens Aktiv des Verbs beschlagnahmen

  2. 2

    Auch eine Form von beschlagnahmen3. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs beschlagnahmen

  3. 3

    Auch eine Form von beschlagnahmen2. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv des Verbs beschlagnahmen

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Lexikalische Inhalte aus dem Wiktionary, unter CC BY-SA 4.0 · Quelleintrag · Datenstand 2026-08-25

Rang unter den Wörtern des OpenSubtitles-2018-Korpus — Untertitel aus Film und Fernsehen, also gesprochene und nicht geschriebene Sprache (CC BY-SA 3.0).