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dieEigentümer

Substantivfemininhäufig in Dialogen

  • /[ˈaɪ̯ɡn̩ˌtyːmɐ]/

diejenige (natürliche oder juristische) Person, welche die rechtliche Herrschaft über eine Sache hat

Substantiv

  1. 1

    diejenige (natürliche oder juristische) Person, welche die rechtliche Herrschaft über eine Sache hat

    Klaus ist Eigentümer dieses Fahrrads.

    Frau Petra Meyer ist der Eigentümer dieses Hauses.

    „Auch Eigentümer einer vermieteten Immobilie müssen mit ungeplanten Kosten für Reparaturen oder Nachzahlungen rechnen.“

    „Bleiben wir vor einer Bude stehen, und der Eigentümer ist abwesend, kommt er nicht herbeigesprungen, um uns hineinzunötigen.“

    Synonyme
    Antonyme
    Französisch
    propriétaire
    Englisch
    owner
    Spanisch
    propietario
    Portugiesisch
    proprietário
    Italienisch
    proprietario

Formen

feminin
Eigentümerin
Genitiv Singular
Eigentümers
Dativ Plural
Eigentümern
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Lexikalische Inhalte aus dem Wiktionary, unter CC BY-SA 4.0 · Quelleintrag · Datenstand 2026-08-25

Rang unter den Wörtern des OpenSubtitles-2018-Korpus — Untertitel aus Film und Fernsehen, also gesprochene und nicht geschriebene Sprache (CC BY-SA 3.0).