Jetzt schenken oder vererben: wo Frankreich und Deutschland die Schwelle setzen
Veröffentlicht am 23.7.2026 · 9 Min. Lesezeit · Finanz-Rechner
Camille Laurent — Redakteurin Finanzen bei OneKitly
Steuern · Privatfinanzen
Anhand von 6 Quellen geprüft
Die beiden Länder unterscheiden sich bei beiden Zahlen, auf die es ankommt: wie viel steuerfrei übergeht und wie oft der Freibetrag wiederkehrt. In Frankreich darf ein Elternteil einem Kind 100 000 € schenkungsteuerfrei geben, und dieser Freibetrag erneuert sich nach fünfzehn Jahren — service-public.gouv.fr, geprüft am 13. Mai 2026. In Deutschland beträgt der entsprechende Freibetrag nach § 16 ErbStG 400 000 € je Kind und je Elternteil, und § 14 ErbStG rechnet Schenkungen über zehn Jahre zusammen, er kehrt also doppelt so schnell wieder. Bei einer einzelnen Übertragung von 500 000 € von einem Elternteil an ein Kind besteuert Frankreich 400 000 € nach seinem Tarif für die gerade Linie: 78 194 € Steuer; Deutschland besteuert 100 000 € in der 11-%-Stufe des § 19: 11 000 €. Streckt man dieselbe Absicht über dreißig Jahre, wird aus dem Satzunterschied ein struktureller: ein französischer Elternteil bewegt 300 000 € steuerfrei über drei Fünfzehnjahresfenster, ein deutscher 1 600 000 € über vier Zehnjahresfenster. Frankreich hat darauf teilweise mit einer befristeten Befreiung für Geldschenkungen zum Kauf oder zur Sanierung einer Wohnung geantwortet — bis 100 000 € je Schenker und 300 000 € je Beschenktem, für Schenkungen zwischen dem 15. Februar 2025 und dem 31. Dezember 2026 — aber sie ist befristet, eng und läuft Ende dieses Jahres aus.
Frankreich lässt einen Elternteil 100 000 € steuerfrei an ein Kind übertragen und stellt den Zähler alle fünfzehn Jahre zurück. Deutschland erlaubt 400 000 € und stellt ihn alle zehn Jahre zurück. Bei derselben Übertragung von 500 000 € ist die französische Rechnung siebenmal so hoch wie die deutsche, und der Abstand wächst mit jedem Jahrzehnt, das dir bleibt.
Der Freibetrag ist nur die halbe Zahl — die Uhr ist die andere Hälfte
Einen Freibetrag ohne seine Erneuerungsfrist zu nennen, ist wie ein Gehalt zu nennen, ohne zu sagen, ob es monatlich oder jährlich ist. Frankreichs 100 000 € und Deutschlands 400 000 € gelten beide je Elternteil und je Kind, was schon bedeutet, dass ein Paar mit zwei Kindern das Vierfache der Schlagzeilenzahl bewegt. Der Zinseszinseffekt kommt aber vom Zurücksetzen: fünfzehn Jahre in Frankreich, zehn in Deutschland. Über den realistischen Planungshorizont eines Elternteils — sagen wir von fünfundfünfzig bis fünfundachtzig — bietet Frankreich drei Fenster und Deutschland vier.
Rechne es hoch, und der Unterschied ist nicht marginal. Drei französische Fenster zu 100 000 € ergeben 300 000 € je Eltern-Kind-Linie; vier deutsche Fenster zu 400 000 € ergeben 1 600 000 €. Das ist mehr als fünfmal so viel steuerfrei bewegtes Vermögen, bei Regeln, die beide Länder mit demselben Vokabular aus Freibeträgen und progressiven Tarifen beschreiben. Es erklärt auch, warum das Schenken zu Lebzeiten in Deutschland ein gewöhnlicher, fast verwaltungstechnischer Akt ist und in Frankreich ein sorgfältig getimtes Manöver.
Wie jeder Tarif zubeißt, wenn der Freibetrag weg ist
Frankreich wendet auf Schenkungen und Erbschaften denselben Tarif an: 5 % bis 8 072 €, 10 %, 15 %, dann 20 % von 15 933 € bis 552 324 €. Die Folge: der französische Grenzsteuersatz auf eine gewöhnliche Familienübertragung liegt fast ab dem ersten Euro über dem Freibetrag bei 20 % und bleibt über mehr als eine halbe Million Euro dort.
§ 19 ErbStG ist dort milder, wo die meisten Familien leben, und oben härter. In Steuerklasse I — Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern im Erbfall — beträgt der Satz 7 % bis 75 000 € steuerpflichtigen Erwerbs, 11 % bis 300 000 €, 15 % bis 600 000 €, 19 % bis 6 000 000 €, dann 23 %, 27 % und 30 %. Beachte, wie die deutschen Stufen wirken: der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht stufenweise — deshalb enthält § 19 Abs. 3 einen Härteausgleich, damit ein Euro über einer Schwelle nicht mehr kostet, als er wert ist. Und deshalb ist die Steuerklasse III, in der ein nicht verwandter Erwerber bei 30 % auf einen Freibetrag von nur 20 000 € beginnt, so hart.
Frankreichs zwei zusätzliche Türen: die Geldschenkung und die befristete Wohnungsbefreiung
Neben dem Freibetrag von 100 000 € kennt Frankreich eine eigene Befreiung für Geldschenkungen — 31 865 €, kumulierbar mit dem gewöhnlichen Freibetrag und im selben Fünfzehnjahreszyklus erneuerbar, sofern der Schenker unter 80 ist und der Empfänger ein volljähriges Kind, Enkel, Urenkel oder — wenn der Schenker keine Nachkommen hat — ein Neffe oder eine Nichte ist. Da beide sich addieren, bewegt ein französischer Elternteil unter 80 in einem Vorgang 131 865 € steuerfrei an ein volljähriges Kind. Die Altersbedingung ist die Falle: sie ist ein harter Schnitt, keine Abstufung.
Die zweite Tür ist neu, größer und schließt sich gerade. Das Haushaltsgesetz 2025 schuf eine befristete Befreiung für Geldschenkungen, die zum Kauf einer Neubauwohnung oder für energetische Sanierungsarbeiten am Hauptwohnsitz des Empfängers verwendet werden, gedeckelt auf 100 000 € je Schenker und 300 000 € insgesamt je Empfänger. Anerkannte Schenker sind Eltern, Großeltern, Urgroßeltern sowie Onkel und Tanten ohne Nachkommen. Das Geld muss bis zum letzten Tag des sechsten Monats nach Auszahlung verwendet werden, und die Schenkung selbst muss zwischen dem 15. Februar 2025 und dem 31. Dezember 2026 erfolgen. Wenn du das im zweiten Halbjahr 2026 liest, ist das zweite Datum das maßgebliche.
Die deutsche Familienheim-Befreiung hat keine Obergrenze — aber eine harte Bedingung
§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG stellt die Schenkung des Familienheims unter Ehegatten vollständig frei, ohne jede Wertgrenze, sofern das Grundstück in Deutschland, der EU oder dem EWR liegt und darin eine tatsächlich selbst genutzte Wohnung liegt. Das Erbfall-Pendant, Nr. 4b, fügt eine Bedingung hinzu, die alles ändert: der überlebende Ehegatte muss die Wohnung zehn Jahre lang weiter selbst nutzen, sonst fällt die Befreiung rückwirkend weg. Für erbende Kinder nach Nr. 4c gilt dieselbe Zehnjahresregel, und die Befreiung ist zusätzlich auf 200 Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.
Praktisch gelesen belohnt Deutschland die Kontinuität der Nutzung statt des Zeitablaufs, und Frankreich den Zeitablauf statt der Verwendung des Vermögens. Eine deutsche Familie, die damit rechnet, dass der überlebende Ehegatte binnen zehn Jahren in eine kleinere Wohnung zieht, sollte diese Befreiung mit null bewerten. Eine französische Familie, die verkaufen will, sollte aufhören, sich zu fragen, was das Kind mit dem Geld macht, und anfangen, Fünfzehnjahreszyklen von einem realistischen Datum rückwärts zu zählen.
Die Fehler, die am meisten kosten
Der häufigste und teuerste ist, zu spät anzufangen. Beide Uhren laufen ab dem Datum jeder Schenkung: wer mit achtundsiebzig beginnt, hat ein Fenster; wer mit fünfundfünfzig beginnt, hat drei oder vier. Keine Gestaltung holt ein ungenutztes Jahrzehnt zurück. Der zweite: zu vergessen, dass beide Freibeträge je Schenker gelten — eine Schenkung auf zwei Elternteile aufzuteilen verdoppelt sie, und eine Schenkung von einem Gemeinschaftskonto ohne Dokumentation, wer was gegeben hat, lädt das Finanzamt ein, sie ganz einem von beiden zuzurechnen.
Der dritte: eine formlose Übertragung für unsichtbar zu halten. In beiden Ländern ist eine Schenkung ein steuerauslösender Vorgang, ob erklärt oder nicht, und die Anzeige startet die Uhr — eine nicht angezeigte Schenkung beginnt ihre fünfzehn oder zehn Jahre nicht zu laufen, sie wartet nur darauf, bei der Nachlassabwicklung entdeckt zu werden. Und ein letztes nützliches französisches Detail: zahlt der Schenker die Schenkungsteuer anstelle des Beschenkten, gilt diese Zahlung nicht selbst als weitere steuerpflichtige Schenkung, was still erhöht, was tatsächlich beim Kind ankommt.
| Verhältnis | Frankreich | Deutschland |
|---|---|---|
| Elternteil an Kind | 100 000 €, alle 15 Jahre erneuert | 400 000 €, alle 10 Jahre erneuert |
| Großelternteil an Enkel | 31 865 € | 200 000 € |
| Ehegatte oder eingetragener Partner | 80 724 € bei Schenkung; der überlebende Ehegatte zahlt im Erbfall nichts | 500 000 € |
| Bruder oder Schwester | 15 932 € | 20 000 €, und es gelten die härteren Sätze der Steuerklasse II |
| Nicht verwandte Person | Kein Freibetrag, und die höchste Tarifstufe gilt ab dem ersten Euro | 20 000 €, dann Steuerklasse III ab 30 % |
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Eingaben
- Gesamtvermögen
- 500.000,00 €
- Gesamtschulden
- 240.000,00 €
Ergebnis
- Nettovermögen
- 260.000,00 €
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Häufige Fragen
- Läuft die französische Fünfzehnjahresfrist ab der Schenkung oder ab dem Tod?
- Ab jeder Schenkung, und sie wird vom jeweils nächsten Ereignis rückwärts gemessen. Eine Schenkung von 2010 zählt nicht mehr gegen einen 2026 genutzten Freibetrag; eine von 2015 zählt noch, und zwar bis 2030. Dieselbe Rechnung gilt im Todesfall: der Nachlass schaut fünfzehn Jahre zurück und rechnet jede Schenkung in diesem Fenster hinzu, bevor der Freibetrag angewendet wird. Deshalb ist der praktische Rat überall gleich: der Wert des frühen Beginns ist keine Gefühlssache, sondern Arithmetik.
- Kann ich den deutschen Freibetrag nutzen, wenn das Geld und ich in Frankreich sind?
- Nicht nach Wahl. Welches Land eine Schenkung besteuert, hängt von der Ansässigkeit von Schenker und Empfänger und vom Belegenheitsort ab, nicht davon, woher du die Regel lieber hättest. Deutschland besteuert unbeschränkt, sobald eine der Parteien dort ansässig ist, und § 16 Abs. 2 ErbStG kürzt den Freibetrag anteilig, wenn nur beschränkte Steuerpflicht besteht. Frankreich und Deutschland haben ein bilaterales Abkommen über Schenkungen und Erbschaften; eine Familie zwischen beiden sollte das Abkommen lesen statt das freundlichere Gesetz zu wählen.
- Wird eine Immobilienschenkung anders behandelt als eine Geldschenkung?
- Freibeträge und Tarife sind dieselben, die Nebenkosten nicht. Eine Immobilienschenkung braucht in beiden Ländern eine notarielle Urkunde mit eigenen Gebühren und Eintragungsformalitäten und wirft die Frage auf, wer die künftige Wertsteigerungsposition trägt. Eine Geldschenkung ist sofort erledigt und eröffnet in Frankreich zusätzlich die Befreiung von 31 865 €. Das ist ein Grund, warum so viel französisches Schenken zu Lebzeiten in Bargeld statt in Mauern erfolgt.
- Was passiert in Frankreich, wenn der Schenker binnen fünfzehn Jahren nach der Schenkung stirbt?
- Die Schenkung wird für die Berechnung des Freibetrags und des progressiven Tarifs beim Erbfall hinzugerechnet — der Mechanismus, den die Franzosen rappel fiscal nennen. Bereits gezahlte Schenkungsteuer wird angerechnet, dieselben Euro werden also nicht doppelt besteuert, der Freibetrag lebt aber nicht wieder auf. Die wichtige Asymmetrie: die Schenkung wird mit ihrem Wert am Schenkungstag hinzugerechnet, nicht am Todestag — ein seither gestiegener Vermögenswert kommt also mit der niedrigeren Zahl zurück.
- Gilt die deutsche Zehnjahresregel auch für Schenkungen an ein Enkelkind?
- Ja — § 14 ErbStG rechnet jeden Erwerb von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammen, gleich wer der Empfänger ist, und jeder Empfänger hat seinen eigenen Freibetrag: 200 000 € für ein Enkelkind. Genau deshalb sind generationenüberspringende Schenkungen eine deutsche Standardtechnik: Großeltern mit drei Enkeln haben alle zehn Jahre 600 000 € Freibetrag zusätzlich zu dem, was an die Kinder geht, und jede dieser Übertragungen startet ihren eigenen Zehnjahreszähler.
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Dies ist eine allgemeine Erklärung, wie eine Regel funktioniert, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Jeder Satz, jeder Freibetrag und jede Grenze trägt das Jahr, für das sie bei der Prüfung galt; Erbschaft-, Schenkung- und Immobilienregeln werden durch Haushaltsgesetze geändert und in Spanien von siebzehn autonomen Gemeinschaften getrennt. Prüfe die hier genannte Rechtsgrundlage oder hole Rat ein, bevor du auf eine Zahl hin handelst.
Quellen
- service-public.gouv.fr (DILA) — Droits de donation : abattements selon le lien de parenté (vérifié le 13 mai 2026)
- service-public.gouv.fr (DILA) — Fiscalité : de nouvelles exonérations pour les dons d'argent entre membres d'une famille (19 février 2025)
- Bundesministerium der Justiz — gesetze-im-internet.de — ErbStG § 16 — Freibeträge
- Bundesministerium der Justiz — gesetze-im-internet.de — ErbStG § 19 — Steuersätze
- Bundesministerium der Justiz — gesetze-im-internet.de — ErbStG § 14 — Berücksichtigung früherer Erwerbe (Zehnjahreszeitraum)
- Bundesministerium der Justiz — gesetze-im-internet.de — ErbStG § 13 — Steuerbefreiungen, Familienheim (Nr. 4a, 4b, 4c)
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