Was Homeoffice wirklich spart, wenn man das Heizen mitrechnet
Veröffentlicht am 27.7.2026 · 15 Min. Lesezeit · Business-Tools
Camille Laurent — Redakteurin Finanzen bei Allin
Steuern · Privatfinanzen
Anhand von 7 Quellen geprüft
Für alle, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, ist Homeoffice deutlich positiv, und das Heizen kippt das Ergebnis bei Weitem nicht. Nimm zwei Homeoffice-Tage pro Woche — 88 Tage im Jahr, davon 50 in der Heizperiode —, einen Arbeitsweg von achtzehn Kilometern je Richtung und Kraftstoff zu 12 Cent je Kilometer. Der nicht verbrannte Kraftstoff ist 380,16 € wert. Der zusätzliche Wärmebedarf beträgt bei einer Wohnung mit 120 Watt je Kelvin Verlust, drei Grad höherer Solltemperatur und neun Stunden am Tag 3,24 Kilowattstunden Wärme täglich; über einen Gaskessel mit 90 % Wirkungsgrad zum französischen Haushaltsgaspreis von 0,1436 € je Kilowattstunde im zweiten Halbjahr 2025 sind das 52 Cent am Tag, über die Saison 25,85 €. Rechne Laptop, Bildschirm und Licht mit 120 Watt über neun Stunden dazu — 1,08 Kilowattstunden, 28 Cent am Tag beim französischen Strompreis von 0,2561 € — und die häuslichen Mehrkosten betragen zusammen 50,19 €. Nettoersparnis vor jeder Arbeitgeberzahlung: 329,97 €, und das Heizen ist ein Fünfzehntel des Kraftstoffs. Anders gesagt: Zu diesen Preisen deckt ein Arbeitsweg von 3,3 Kilometern je Richtung in Frankreich, 3,6 in Deutschland und 2,6 in Spanien die häuslichen Mehrkosten eines Homeoffice-Tags, und selbst im schlechtesten Fall dieses Artikels — direkte Elektroheizung zum deutschen Strompreis von 0,3869 € je Kilowattstunde — genügen 7,0. Negativ wird die Bilanz also in drei erkennbaren Lagen und nicht als Regel. Erstens, und mit Abstand am häufigsten: die Zeitkarte. Homeoffice beseitigt eine variable Kosten, und eine Monatskarte ist eine feste: Wer sie behält, spart am Verkehr nichts und steht vor jeder Zahlung 50,19 € im Jahr schlechter da. Zweitens: keine Arbeitgeberbeteiligung dort, wo sie üblich ist. Drittens, und das ist ein Steuereffekt und keine Rechnung, Deutschland. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 € für jeden vollen Kilometer ab dem ersten, während ein Homeoffice-Tag pauschal 6 € wert ist — ein Fahrtag schlägt einen Heimtag also ab 15,79 Kilometern, und 88 Homeoffice-Tage bei achtzehn Kilometern kosten 73,92 € Abzug, bei 30 % Grenzsatz rund 22 € Steuer. Schlimmer noch: Die deutsche Tagespauschale ist bei 1 260 € im Jahr gedeckelt, 210 Tage zu 6 €, gegenüber einem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 230 €, den jeder Angestellte ohnehin hat — wer ganz von zu Hause arbeitet und keine weiteren Werbungskosten hat, gewinnt 30 € Abzug, rund 9 €. Wo die Bilanz landet, hängt daher an drei Dingen und nicht am Thermostat: ob deine Wegekosten variabel oder fest sind, wie und zu welchem Preis du heizt, und ob dir jemand etwas zahlt.
Die Heizkostenrechnung ist real und sie ist klein — etwa ein Fünfzehntel des Kraftstoffs, den ein Autopendler nicht mehr verbrennt. Negativ wird die Bilanz nur in drei erkennbaren Fällen, und einer davon ist die Zeitkarte. Mit Energiepreisen von Eurostat gerechnet, und einem deutschen Steuerrecht, das in die andere Richtung drückt.
Die Ersparnis ist fast ganz der Arbeitsweg, und zwar deutlich
Das Argument, die häusliche Energie hebe die Wegeersparnis auf, wird so oft wiederholt, dass es sich lohnt, es einfach zu bepreisen. Ein Beschäftigter, zwei Homeoffice-Tage pro Woche, 88 Tage im Jahr, davon 50 in der Heizperiode, achtzehn Kilometer je Richtung, Kraftstoff zu 12 Cent je Kilometer. Nicht verbrannter Kraftstoff: 88 × 2 × 18 × 0,12 = 380,16 €. Das ist der gesamte Vorteil in diesem Fall, und alles Weitere ist daneben klein.
Eine Warnung zu dieser Zahl, bevor sie irgendwo weiterverwendet wird. Kraftstoff ist der einzige Autokostenposten, den ein Homeoffice-Tag wirklich beseitigt. Versicherung, Steuer, Kredit und der größte Teil des Wertverlusts sind Jahreskosten, die nicht bemerken, an welchen Tagen du gefahren bist, und eine Kilometertabelle, die sie enthält — die Art, mit der Dienstreisen erstattet werden —, überschätzt die Ersparnis um den Faktor drei oder mehr. Wenn Homeoffice ändert, was dein Auto kostet, dann indem es dir ein kleineres oder gar keines erlaubt, und das ist eine Entscheidung, kein Nebeneffekt.
Heizen: die ehrliche Rechnung, und die eine Zahl, die du liefern musst
Die Zusatzwärme ist der Unterschied zwischen einer abgesenkten Wohnung, während alle draußen sind, und einer den ganzen Tag auf Komforttemperatur gehaltenen. Modelliere ihn mit drei Größen: dem Wärmeverlustkoeffizienten der Wohnung in Watt je Kelvin, den zusätzlichen Grad Solltemperatur und den Stunden. Nimm 120 Watt je Kelvin — eine mäßig gedämmte Wohnung von etwa neunzig Quadratmetern —, drei Grad und neun Stunden: 120 × 3 × 9 = 3 240 Wattstunden, also 3,24 Kilowattstunden Wärme am Tag. Dieser Koeffizient ist die eine Zahl, die niemand für dich veröffentlicht. Er ist eine Annahme, er schwankt zwischen Neubau und ungedämmtem Haus um den Faktor drei, und hier gehört deine Skepsis hin. Alles danach ist mit veröffentlichten Daten bepreist.
Wärme in Geld zu übersetzen hängt ganz davon ab, wie du sie erzeugst. Über einen Gaskessel mit 90 % Wirkungsgrad brauchen 3,24 Kilowattstunden Wärme 3,60 Kilowattstunden Gas. Die halbjährliche Eurostat-Preisreihe für Haushalte weist Erdgas einschließlich aller Steuern und Abgaben im zweiten Halbjahr 2025 mit 0,1436 € je Kilowattstunde in Frankreich, 0,1223 € in Deutschland und 0,0955 € in Spanien aus — der tägliche Heizmehraufwand beträgt also 52 Cent in Frankreich, 44 in Deutschland und 34 in Spanien. Direkte Elektroheizung ist der schlechteste Fall, denn sie braucht die vollen 3,24 Kilowattstunden bei Haushaltsstrompreisen von 0,2561 € in Frankreich, 0,3869 € in Deutschland und 0,2669 € in Spanien: 83 Cent, 1,25 € und 86 Cent. Eine Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl drei ist der beste Fall und braucht nur 1,08 Kilowattstunden: 28, 42 und 29 Cent. Dazu Laptop, Bildschirm und eine Lampe — 120 Watt über neun Stunden sind 1,08 Kilowattstunden, nochmals 28, 42 und 29 Cent.
Stelle das einem Arbeitsweg gegenüber, und der Vergleich ist nicht mehr knapp. Bei 12 Cent Kraftstoff je Kilometer sind die häuslichen Mehrkosten eines Homeoffice-Tags mit 3,3 Kilometern je Richtung in Frankreich, 3,6 in Deutschland und 2,6 in Spanien bei Gasheizung wieder eingespielt; mit Wärmepumpe 2,3, 3,5 und 2,4; und selbst bei direkter Elektroheizung zum deutschen Preis — der teuersten Kombination dieses Artikels — 7,0 Kilometer. Kaum jemand pendelt sieben Kilometer mit dem Auto. Das ist der Befund, und er ist das Gegenteil der verbreiteten Meinung.
Der Fall, in dem es wirklich kippt: die Zeitkarte
Alles Bisherige beruht auf einer Eigenschaft des Autofahrens: Die Kosten sind variabel, wer die Fahrt nicht macht, spart sie. Eine Monats- oder Jahreskarte hat die umgekehrte Gestalt. Sie ist ein Fixkostenposten, gezahlt ob man zwanzig Tage fährt oder zwölf, und Homeoffice nimmt davon nichts weg. Wer die Karte behält, spart am Weg gar nichts und zahlt weiterhin die 25,85 € Heizung und die 24,34 € Strom — ein Nettoverlust von 50,19 € im Jahr im gerechneten Fall. Genau diese Lage beschreiben die Skeptiker, und es gibt sie. Sie ist nur nicht der Normalfall.
Zwei Dinge ändern das. Die Karte aufzugeben und Einzelfahrscheine zu kaufen verwandelt Fixkosten in variable, was sich oberhalb einer bestimmten Zahl von Homeoffice-Tagen lohnt und vor der Annahme gerechnet gehört. Und eine Arbeitgeberzahlung schließt die Lücke mühelos: An der französischen Freigrenze für zwei Homeoffice-Tage pro Woche, 22 € im Monat oder 264 € im Jahr, steht derselbe Karteninhaber mit 213,81 € im Plus statt mit 50,19 € im Minus. Anders gesagt: Für Beschäftigte, deren Weg ein Fixkostenposten ist, besteht die gesamte Ökonomie des Homeoffice aus der Zahlung.
Deutschland: das Steuerrecht drückt in die andere Richtung
Deutschland bepreist beide Weltzustände und bewertet das Büro höher. Ein Tag zu Hause ist nach Paragraf 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c des Einkommensteuergesetzes pauschal 6 € wert, und zwar nur für Tage, an denen überwiegend zu Hause gearbeitet und keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb aufgesucht wird. Ein Bürotag ist die Entfernungspauschale wert, die ab dem Veranlagungszeitraum 2026 0,38 € für jeden vollen Kilometer ab dem ersten beträgt — das Steueränderungsgesetz 2025, am 23. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet, schaffte die alte Zweistufigkeit ab, bei der die ersten zwanzig Kilometer nur 30 Cent wert waren. Stelle beide gegenüber, und der Schnittpunkt liegt bei 6 ÷ 0,38 = 15,79 Kilometern einfacher Entfernung. Darüber ist jeder Tag zu Hause in der Erklärung weniger wert als ein Tag, an dem du hinfährst.
Im gerechneten Fall ist der Effekt klein, aber negativ. Zweihundertzwanzig Bürotage bei achtzehn Kilometern ergäben einen Abzug von 1 504,80 €; 132 Bürotage plus 88 Heimtage ergeben 132 × 18 × 0,38 + 88 × 6 = 1 430,88 €, also 73,92 € weniger, bei 30 % Grenzsatz rund 22 € Steuer und bei 42 % rund 31 €. Gegen die 321 €, die derselbe Beschäftigte an Kraftstoff und Energie gewinnt, ändert das die Antwort nicht — es heißt aber, dass der deutsche Staat still und durch Arithmetik statt durch Absicht dafür zahlt, dass Menschen fahren.
Der Deckel macht es noch schärfer. Die deutsche Tagespauschale endet bei 1 260 € im Jahr, das sind 210 Tage zu 6 €, und jeder Angestellte hat nach Paragraf 9a ohnehin einen automatischen Pauschbetrag von 1 230 €. Der Höchstgewinn eines vollständig zu Hause Arbeitenden ohne weitere Werbungskosten beträgt somit 1 260 − 1 230 = 30 € zusätzlicher Abzug, bei 30 % Grenzsatz rund 9 € Steuer. Andersherum gelesen: Es braucht 205 Tage zu Hause, um überhaupt den Abzug zu erreichen, den man umsonst hatte. Was auch immer in Deutschland für das Arbeiten von zu Hause spricht, die Steuererklärung ist es nicht.
Wer dafür zahlen muss: drei Rechtslagen, und nur eine nennt eine Zahl
Frankreich ist der Fall, den man falsch im Kopf hat. Das Arbeitsgesetzbuch verpflichtete den Arbeitgeber, alle unmittelbar aus der Telearbeit folgenden Kosten zu tragen — und diese Vorschrift wurde durch eine Ordonnance vom 22. September 2017 aufgehoben. Was in Artikel L.1222-10 übrig ist, sind drei Pflichten, und keine davon ist finanziell: den Beschäftigten über Nutzungsbeschränkungen der IT-Mittel zu unterrichten, ihm Vorrang für eine Stelle ohne Telearbeit einzuräumen und jährlich ein Gespräch über Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastung zu führen. Die Pflicht besteht dennoch, kommt aber von woanders: aus einer vom Kassationshof aufgestellten allgemeinen Regel, dass vom Arbeitnehmer getragene berufliche Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat, verstärkt durch Artikel 3.1.5 der nationalen branchenübergreifenden Vereinbarung vom 26. November 2020, die durch einen Arrêté vom 2. April 2021 für allgemeinverbindlich erklärt wurde und damit über ihre Unterzeichner hinaus bindet.
Die französischen Zahlen, die alle zitieren, sind nicht diese Pflicht, sondern ihre beitragsrechtliche Obergrenze. Für 2026 stellt die Einzugsstelle eine Zahlung bis 11,00 € im Monat je wöchentlichem Telearbeitstag frei, oder 2,70 € am Tag, gedeckelt bei 59,40 € im Monat; sieht eine Kollektivvereinbarung sie vor, steigen die Grenzen auf 13,20 € im Monat je Wochentag oder 3,30 € am Tag, gedeckelt bei 72,60 € im Monat. Gesondert decken 55,20 € im Monat die dem Beschäftigten gehörende IT-Ausstattung ab. Das sind Freistellungsgrenzen, keine Ansprüche: Der Anspruch folgt aus deiner Vereinbarung, und die Grenze sagt nur, welcher Teil beitragsfrei bleibt.
Deutschland und Spanien bilden die beiden Extreme. Das deutsche Recht kennt weder ein Recht auf Homeoffice noch eine Pflicht, es zu finanzieren; wo gearbeitet wird, bestimmt nach der Gewerbeordnung weiterhin der Arbeitgeber, und die Definition des fest eingerichteten Telearbeitsplatzes in der Arbeitsstättenverordnung — die allerdings verlangt, dass der Arbeitgeber Mobiliar und Arbeitsmittel bereitstellt und installiert — ist eine Definition und keine Pflicht: Wer nichts bereitstellt, hat schlicht keinen solchen Arbeitsplatz eingerichtet. Spanien geht am weitesten: Artikel 12 des Gesetzes über Fernarbeit vom 9. Juli 2021 sagt, die Ausübung der Fernarbeit müsse vom Unternehmen bezahlt oder ausgeglichen werden und der Beschäftigte dürfe die Kosten der mit der Tätigkeit verbundenen Geräte, Werkzeuge und Mittel nicht tragen. Es greift, sobald die Fernarbeit über einen Bezugszeitraum von drei Monaten 30 % der Arbeitszeit erreicht — zwei von fünf Tagen. Und es nennt überhaupt keine Zahl, sondern verweist die Höhe an die Tarifverhandlung. Die stärkste Pflicht der drei ist zugleich die am wenigsten bezifferte.
| Fall | Gesparter Arbeitsweg | Häusliche Energie | Zahlung oder Steuereffekt | Netto |
|---|---|---|---|---|
| Frankreich, Auto, Gasheizung, der Arbeitgeber zahlt die freigestellte Pauschale | 380,16 € | −50,19 € (25,85 € Heizung, 24,34 € Strom) | +264 € (22 € im Monat, zwei Wochentage an der Grenze für 2026) | +593,97 € |
| Frankreich, Auto, Gasheizung, ohne Zahlung | 380,16 € | −50,19 € | nichts | +329,97 € |
| Frankreich, Zeitkarte behalten, Gasheizung, ohne Zahlung | nichts — eine Zeitkarte ist ein Fixkostenposten | −50,19 € | nichts | −50,19 € — der einzige negative Fall hier |
| Deutschland, Auto, Gasheizung, ohne Zahlung, Steuereffekt eingerechnet | 380,16 € | −58,78 € (22,01 € Heizung, 36,77 € Strom zu 0,3869 € je Kilowattstunde) | −22,18 €: 73,92 € Abzug verloren bei 30 % Grenzsatz | +299,20 € |
| Spanien, Auto, Gasheizung, vor dem, was der Tarifvertrag festlegt | 380,16 € | −42,56 € (17,19 € Heizung, 25,37 € Strom) | nach Artikel 12 geschuldet, doch das Gesetz nennt keinen Betrag | +337,60 €, plus das Ausgehandelte |
Mit unserem eigenen Rechner durchgerechnet
Homeoffice-Ersparnis-Rechner
Eingaben
- Pendelkosten pro Bürotag (Sprit/ÖPNV + Parken)
- 12,00 €
- Mittagessen pro Bürotag
- 12,00 €
- Kaffee pro Bürotag
- 4,00 €
- Arbeitskleidung pro Monat
- 40,00 €
- Homeoffice-Tage / Woche
- 3
- Pendelzeit einfach (Min)
- 35
- Arbeitswochen pro Jahr
- 48
Ergebnis
- Monatliche Ersparnis
- 376,00 €
- Jährliche Ersparnis
- 4.512,00 €
- Zurückgewonnene Pendelstunden / Jahr
- 168
Diese Zahlen stammen aus dem Rechner unten, sie sind nicht von Hand eingetragen — sie werden bei jeder Änderung des Tools neu berechnet.
Mit eigenen Zahlen nachrechnen →Auf dieser Website
Häufige Fragen
- Muss mein Arbeitgeber mir eine Homeoffice-Pauschale zahlen?
- Das hängt vom Land ab, und die drei Antworten unterscheiden sich wirklich. In Spanien ja: Artikel 12 des Fernarbeitsgesetzes von 2021 sagt, das Unternehmen müsse dafür aufkommen oder ausgleichen, und der Beschäftigte dürfe die Kosten der mit der Tätigkeit verbundenen Geräte und Mittel nicht tragen — allerdings gilt es erst ab 30 % der Arbeitszeit über einen Bezugszeitraum von drei Monaten, und es nennt keinen Betrag, sondern verweist an die Tarifverhandlung. In Frankreich wurde die Kostenvorschrift des Arbeitsgesetzbuchs 2017 aufgehoben, doch die Pflicht besteht über eine allgemeine Rechtsprechungsregel fort, wonach berufliche Kosten den Arbeitgeber treffen, verstärkt durch eine allgemeinverbindliche nationale Vereinbarung. In Deutschland gibt es gar keine solche Pflicht — nur einen Steuerabzug, den du selbst geltend machst.
- Steigt meine Heizrechnung wirklich so stark, wie alle sagen?
- Mit ziemlicher Sicherheit nicht, und die Zahl lässt sich leicht eingrenzen. Der Zuschlag ist der Wärmeverlustkoeffizient deiner Wohnung mal die zusätzlichen Grad mal die Stunden. Bei 120 Watt je Kelvin, drei Grad und neun Stunden sind das 3,24 Kilowattstunden Wärme am Tag, die ein Gaskessel mit 90 % in 3,60 Kilowattstunden Gas verwandelt — rund 52 Cent am Tag beim französischen Haushaltsgaspreis von 0,1436 € im zweiten Halbjahr 2025. Über fünfzig Heiztage sind das 25,85 € im Jahr. Drei Dinge können es vervielfachen: eine schlecht gedämmte Wohnung, die den Koeffizienten hebt; direkte Elektroheizung, die auf 83 Cent am Tag in Frankreich und 1,25 € in Deutschland führt; und eine Wohnung, die vorher ganz leer stand statt nur abgesenkt zu sein. Selbst dann entspricht die schlechteste Kombination hier sieben Kilometern Autofahrt am Tag.
- Ich habe eine Zeitkarte. Spart mir Homeoffice überhaupt etwas?
- Beim Verkehr nicht, und das ist die ehrliche Antwort. Eine Zeitkarte ist ein Fixkostenposten: Sie kostet gleich viel, ob du vierzig Fahrten im Monat machst oder vierundzwanzig, die Tage zu Hause nehmen also nichts weg. Zugleich zahlst du weiter den Heiz- und Stromzuschlag, im gerechneten Fall 50,19 € im Jahr — ein Karteninhaber ohne Arbeitgeberzahlung steht also etwas schlechter da, nicht besser. Zwei Auswege. Bepreise die Alternative: Ab einer bestimmten Zahl von Homeoffice-Tagen im Monat schlagen Einzelfahrscheine die Karte, und der Schnittpunkt ist eine Fünfminutenrechnung mit deinen eigenen Tarifen. Oder verlange die Zahlung, die an der französischen Freigrenze für zwei Tage pro Woche 264 € im Jahr beträgt und denselben Fall von 50,19 € Minus auf 213,81 € Plus dreht.
- Ist Homeoffice gut oder schlecht für meine Steuererklärung?
- Schlecht oberhalb eines kurzen Arbeitswegs, und die Rechnung ist eindeutig. Ein Heimtag ist pauschal 6 € wert; ein Bürotag ab dem Veranlagungszeitraum 2026 0,38 € für jeden vollen Kilometer ab dem ersten. Dividiere, und der Schnittpunkt liegt bei 15,79 Kilometern einfacher Entfernung — darüber kostet Zuhausebleiben Abzug. Dazu kommt ein Deckel mit einer unangenehmen Eigenschaft: Die Tagespauschale endet bei 1 260 € im Jahr, 210 Tage zu 6 €, während jeder Angestellte ohnehin einen automatischen Pauschbetrag von 1 230 € erhält. Das Beste, was ein vollständig zu Hause Arbeitender ohne weitere Werbungskosten erreicht, sind also 30 € zusätzlicher Abzug, rund 9 € Steuer. Das ist ein Grund, die eigenen Zahlen zu prüfen, kein Grund zu pendeln: Die Kraftstoffersparnis im selben Fall ist mehr als zehnmal so groß wie die verlorene Steuer.
- Und der Schreibtisch, der Stuhl und der zweite Bildschirm?
- Es ist eine einmalige Ausgabe mit dauerhafter Wirkung: Schreibe sie ab, bevor du vergleichst. Sechshundert Euro für Schreibtisch, Stuhl und Bildschirm auf fünf Jahre verteilt sind 120 € im Jahr, etwas mehr als ein Drittel der 329,97 € Jahresersparnis im französischen Fall ohne Zahlung — spürbar, aber nicht entscheidend, und nach dem fünften Jahr vorbei. Wer dafür aufkommen soll, ist eine andere Frage mit denselben drei Antworten wie bei der Zahlung: In Spanien muss der Arbeitgeber die Ausstattung bereitstellen; in Frankreich stellt die Einzugsstelle für 2026 weitere 55,20 € im Monat frei, wenn der Beschäftigte eigene IT-Ausstattung nutzt, was zeigt, dass die Praxis erwartet wird; und in Deutschland verlangt die Arbeitsstättenverordnung Bereitstellung und Installation von Mobiliar und Arbeitsmitteln nur dort, wo tatsächlich ein fest eingerichteter Telearbeitsplatz entstanden ist — was ein Arbeitgeber, der nichts bereitstellt, per Definition nicht getan hat.
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Dieser Artikel erklärt, wie eine Rechnung und die Regeln darum funktionieren. Er ist keine Steuer-, Rechts-, Buchhaltungs-, Arbeits- oder Finanzberatung. Jeder Betrag, Satz und jede Schwelle steht hier mit dem Jahr, für das sie gilt, und mit dem Text, der sie festlegt — denn diese Werte werden überarbeitet, manche automatisch jeden 1. Januar, manche nur durch ein Gesetz, manche seit zwanzig Jahren nicht mehr. Vertrag, Tarifvertrag, Rechtsform und die eigenen Zahlen können die Antwort weit verschieben: prüfe alles an der genannten Quelle und bei einer qualifizierten Beratung, bevor du danach handelst.
Quellen
- Légifrance — Article L.1222-10 du code du travail, version in force since 24 September 2017: the three surviving employer duties on telework — informing the employee of restrictions on IT equipment, priority for a non-telework post, and an annual interview. The former duty to bear all costs arising directly from telework was repealed by ordonnance n° 2017-1387 du 22 septembre 2017
- Cour de cassation, chambre sociale — Arrêt du 9 janvier 2001, n° 98-44.833, publié au bulletin: expenses an employee proves were incurred for the needs of their professional activity and in the employer's interest must be reimbursed and may not be charged against the pay owed — the rule that now carries the French telework obligation
- Bulletin officiel de la sécurité sociale (BOSS) — Frais professionnels, version en vigueur au 01/01/2026 — telework allowances exempt from contributions: 11,00 € a month per weekly telework day or 2,70 € a day, capped at 59,40 € a month; 13,20 € a month per weekly day or 3,30 € a day, capped at 72,60 €, where a collective agreement provides for it; and 55,20 € a month for the employee's own IT equipment
- Bundesministerium der Justiz — gesetze-im-internet.de — § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG: the Tagespauschale of 6 € for each calendar day on which the work is done mainly at home and no first place of work outside the home is visited, capped at 1 260 € a year — 210 days. Applicable to activities carried on at home after 31 December 2022 under § 52 Abs. 6
- Bundesministerium der Justiz — gesetze-im-internet.de — § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG: the Entfernungspauschale of 0,38 € for every full kilometre between home and the first place of work, following the Steueränderungsgesetz 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363, issued 23 December 2025), which replaced 0,30 € and deleted the tier that began at the 21st kilometre; first assessment year 2026 under the general rule of § 52 Abs. 1. And § 9a: the Arbeitnehmer-Pauschbetrag of 1 230 €
- Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado — Ley 10/2021, de 9 de julio, de trabajo a distancia: artículo 1 (the law applies to remote work performed over a three-month reference period for at least 30 % of the working day), artículo 11 (the right to adequate provision and maintenance of all means, equipment and tools), artículo 12 (the company must pay for or compensate remote work, and the worker may not bear the costs of equipment and means; collective agreements set the mechanism and the amount)
- Eurostat — Household electricity prices, dataset nrg_pc_204, consumption band DC, all taxes and levies included, second half of 2025: 0,2561 €/kWh in France, 0,3869 in Germany, 0,2669 in Spain, 0,2896 in the EU. The companion gas series, dataset nrg_pc_202, band D2 on the same basis: 0,1436, 0,1223, 0,0955 and 0,1228
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