Für das Studium sparen: Deutschland hat kein Bildungskonto, aber zwei Freibeträge
Veröffentlicht am 26.5.2026 · 11 Min. Lesezeit · Finanz-Rechner
Camille Laurent — Redakteurin Finanzen bei OneKitly
Steuern · Privatfinanzen
Anhand von 8 Quellen geprüft
In Deutschland gibt es kein Bildungskonto mit eigener Steuerregel — kein Gegenstück zum amerikanischen 529. Es gibt zwei Freibeträge, und der Unterschied zwischen ihnen ist keine Steuerfrage, sondern eine Eigentumsfrage. Der erste ist der Sparer-Pauschbetrag des § 20 Absatz 9 EStG: 1 000 Euro im Jahr je Person, bei zusammen veranlagten Ehegatten gemeinsam 2 000 Euro, abzuziehen von den Kapitalerträgen und nicht höher als diese. Wer im eigenen Depot für das Kind spart, nutzt seinen eigenen Pauschbetrag; das Geld bleibt rechtlich seines, und er entscheidet mit achtzehn immer noch darüber. Der zweite ist der Weg über ein Depot auf den Namen des Kindes: Dann hat das Kind einen eigenen Sparer-Pauschbetrag und zusätzlich seinen Grundfreibetrag, was die laufende Besteuerung bei größeren Beträgen spürbar senkt. Der Preis dafür steht nicht im Steuerrecht: Das Vermögen gehört dem Kind, unwiderruflich, und mit Volljährigkeit verfügt es allein darüber; außerdem kann eigenes Vermögen des Kindes Ansprüche wie BAföG und die Familienversicherung berühren. Die Arithmetik ist in beiden Fällen dieselbe: 300 € im Monat über achtzehn Jahre bei 6 % ergeben 116 206 €, davon 64 800 € Einzahlungen und 51 406 € Ertrag.
Es gibt kein deutsches 529-Konto. Es gibt den Sparer-Pauschbetrag von 1 000 € je Person nach § 20 Abs. 9 EStG und den Grundfreibetrag des Kindes im eigenen Depot — zwei Freibeträge, zwei völlig verschiedene Folgen für das Eigentum am Geld.
Zwei Freibeträge, zwei Eigentumslagen
Der entscheidende Unterschied beim Sparen für ein Kind ist in Deutschland kein steuerlicher, sondern ein zivilrechtlicher: Wem gehört das Geld? Läuft das Depot auf die Eltern, gehört es den Eltern. Sie nutzen ihren eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1 000 € — bei Zusammenveranlagung gemeinsam 2 000 € —, versteuern die Erträge selbst und entscheiden auch nach dem achtzehnten Geburtstag, wofür das Geld verwendet wird. Läuft es auf das Kind, gehört es dem Kind, und zwar unwiderruflich: Eine Übertragung auf das Kind ist eine Schenkung und lässt sich nicht rückgängig machen, weil die Eltern das Vermögen nur verwalten.
Diese Wahl hat drei Folgen, die sich nicht trennen lassen. Steuerlich ist das Kinderdepot günstiger: eigener Sparer-Pauschbetrag, dazu der Grundfreibetrag, sodass bei größeren Beständen laufend weniger Abgeltungsteuer anfällt — bei entsprechender Bescheinigung sogar keine. Rechtlich ist es riskanter: Mit achtzehn verfügt das Kind allein, und niemand kann es zwingen, das Geld für ein Studium auszugeben. Und sozialrechtlich ist es folgenreich: Eigenes Vermögen des Kindes kann Ansprüche wie BAföG oder die beitragsfreie Familienversicherung berühren. Wer nur die erste Folge betrachtet, trifft die Entscheidung auf einem Drittel der Information.
Was achtzehn Jahre wert sind, und was zehn davon kosten
Zurück zu den 300 € im Monat bei 6 %. Über achtzehn Jahre werden daraus 116 206 €. Über acht Jahre — also wenn man beginnt, wenn das Kind zehn ist statt bei der Geburt — sind es 36 849 €. Der Unterschied von 79 357 € kommt nicht von einer besseren Anlage: Er kommt daher, dass die ersten Einzahlungen am längsten investiert bleiben. Zehn Jahre Verzögerung kosten 68 Prozent des Ergebnisses, obwohl sie nur 55 Prozent der ausgefallenen Einzahlungen ausmachen.
Daraus folgt eine einfache Regel: früh klein anfangen schlägt spät groß anfangen, und der Abstand ist nicht klein. Um dieselben 116 206 € in acht Jahren bei gleicher Rendite zu erreichen, wären rund 946 € im Monat nötig statt 300 €. Anders gesagt: Jedes Jahr Verzögerung muss mit einer höheren Rate zurückgekauft werden, und der Wechselkurs zwischen beiden verschlechtert sich, je kürzer der Horizont wird. Wer über die Höhe unsicher ist, fängt bescheiden an und erhöht später; entscheidend ist das Startdatum, nicht die erste Rate.
Der Abstand zwischen Ziel und Plan
Stelle jetzt Plan und Ziel nebeneinander. Im Artikel dieser Reihe über Studienkosten kostete ein Bachelor, der in fünf Jahren beginnt, unter offengelegten Annahmen 42 105 €. Ein Plan mit 300 € im Monat über fünf Jahre bei 6 % ergibt rund 21 000 € und deckt damit etwa 50 Prozent des Ziels. Um es im selben Zeitraum vollständig zu decken, wären rund 602 € im Monat nötig. Die nützliche Frage ist nicht abstrakt „spare ich genug?“, sondern „welchen Anteil des Ziels finanziert meine heutige Rate?“ — denn darauf gibt es eine Zahl, und Zahlen lassen sich korrigieren.
Mach diese Übung einmal mit den vollen Kosten und einmal mit den Kosten nach erwarteter Förderung. Die Differenz misst genau das Risiko, das dein Plan trägt, falls sich die Einkommenslage bis dahin ändert. Und wiederhole sie einmal im Jahr: Das Ziel bewegt sich mit der Kostensteigerung, der Plan mit den Märkten — achtzehn Jahre ohne Nachrechnen garantieren, dass die Lücke zum ungünstigsten Zeitpunkt auffällt.
Und wenn das Geld nicht gebraucht wird?
Diese Sorge hält viele davon ab, überhaupt anzufangen, und in Deutschland ist die Antwort einfach: Ein Wertpapierdepot kennt keine Zweckbindung. Wird das Geld nicht fürs Studium gebraucht, bleibt es einfach investiert; niemand fordert etwas zurück. Genau darin liegt der Unterschied zum amerikanischen 529, das die vollständige Steuerfreiheit an einen Verwendungszweck knüpft und eine Zusatzabgabe von 10 Prozent auf den Ertragsanteil erhebt, wenn die Entnahme nicht qualifiziert ist. Die eigentliche deutsche Bindung ist keine steuerliche, sondern die Wahl des Depotinhabers: Läuft das Depot auf das Kind, ist die Bindung zivilrechtlich und endgültig.
Eine letzte Methodenbemerkung. Läuft das Depot auf das Kind statt auf dich, verschiebt sich die Frage von der Steuer zum Eigentum: Das Geld gehört dem Kind, es verfügt mit achtzehn allein darüber, und du kannst es nicht mehr umwidmen. Viele Familien führen das Depot allein deshalb auf den eigenen Namen und nehmen dafür in Kauf, beim Verkauf Abgeltungsteuer auf den Ertrag zu zahlen. Das ist ein bewusster Tausch zwischen Kontrolle und Steuer — und keiner, den man dem Bankschalter überlassen sollte.
Was der Rechner leistet und was nicht
Der Rechner auf dieser Seite projiziert einen Bestand, vergleicht ihn mit inflationierten Kosten und nennt Fehlbetrag und nötige Monatsrate. Das gilt für jede Hülle: Es ist ein Ansparmodell, kein Steuermodell. Er weiß nicht, ob deine Erträge steuerfrei sind, kennt deinen Pauschbetrag nicht und rechnet keine Kosten ein — die über achtzehn Jahre oft schwerer wiegen als die Steuer. Ein Fonds mit 0,8 % laufenden Kosten macht aus 6 % brutto 5,2 %, und damit aus 116 206 € 106 935 €.
Was er gut kann, ist dich zwingen, deine Annahmen aufzuschreiben: erwartete Rendite, Kostensteigerung, zu deckender Anteil, Startalter und Dauer. Gerade der zu deckende Anteil gehört bewusst gesetzt. Ein Wert von 33 Prozent entspricht einer verbreiteten Aufteilungsregel — ein Drittel angespart, ein Drittel aus laufendem Einkommen während des Studiums, ein Drittel aus Förderung oder Nebenjob — und macht ein Ziel erreichbar, das bei 100 Prozent nur entmutigt.
| Land | Gibt es ein eigenes Bildungsprodukt? | Was die Steuerregel belohnt und was sie kostet |
|---|---|---|
| Vereinigte Staaten | Ja — das qualified tuition program nach Section 529. Einzahlungen sind bundessteuerlich nicht abziehbar; Wertzuwachs und qualifizierte Entnahmen bleiben bundeseinkommensteuerfrei. Einzahlungen sind Schenkungen, und Section 529(c)(2)(B) erlaubt es, eine Summe auf fünf Jahresfreibeträge zu verteilen | Sie belohnt es, die Erträge liegen zu lassen. Eine nicht qualifizierte Entnahme wird nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert und mit Strafabgabe belegt, anteilig zur Einzahlung, nicht mit dem ganzen Betrag. Der Preis ist die Länderebene: Ein bereits genutzter Abzug des Bundesstaats kann zurückgefordert werden, wenn dieser Staat dieselbe Entnahme nicht als qualifiziert ansieht |
| Frankreich | Keine eigene Bildungshülle, und der Altersvorsorgeplan ist keine: Ein PER ist bis zur Rente gesperrt, und die abschließenden Härtefälle des Währungs- und Finanzgesetzbuchs nennen die Ausbildung eines Kindes nicht. Genutzt werden Lebensversicherung, PEA und reguliertes Sparen | Sie belohnt die Dauer, nicht den Zweck. Nach acht Jahren gilt für Entnahmen aus der Lebensversicherung ein Jahresfreibetrag auf die Erträge — 4 600 Euro für Alleinstehende, 9 200 für gemeinsam veranlagte Paare — und ein ermäßigter Satz auf einen Teil des Rests, zuzüglich Sozialabgaben. Nichts zwingt dazu, das Geld für Bildung auszugeben |
| Portugal | Ja, und es ist außerhalb der USA das einzige echte in dieser Tabelle. Das Decreto-Lei 158/2002 regelt den plano poupança-educação und den kombinierten Renten-Bildungs-Plan neben dem Rentenplan, und Artikel 4 macht Aufnahme oder Besuch einer beruflichen oder Hochschulausbildung zu einem gesetzlichen Rückgabegrund | Sie belohnt Geduld gleich zweifach. Die Rückgabe aus Bildungsgründen erfasst nur Einzahlungen, die mindestens fünf Jahre zurückliegen, und es gibt eine jährliche Obergrenze je Studierendem per Verordnung — für eine Familie, die im Einschreibejahr zu sparen beginnt, ist der Plan nutzlos, und die Grenze ist im geltenden Text nachzulesen |
| Deutschland | Nein. Es gibt eine Wahl des Depotinhabers: das eigene Depot der Eltern oder ein Junior-Depot auf den Namen des Kindes. Beide halten dieselben Fonds; sie unterscheiden sich darin, wem das Geld gehört | Das Depot des Kindes hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1 000 Euro nach § 20 Abs. 9 EStG und dazu den Grundfreibetrag des Kindes, was die laufende Steuer bei größeren Beständen senkt. Der Preis ist nicht steuerlich: Das Geld gehört unwiderruflich dem Kind, und mit achtzehn entscheidet es allein |
| Spanien | Kein eigenes Bildungskonto, und der Pensionsplan schließt die Lücke nicht: Seine Auszahlungsgründe sind gesetzlich festgelegt, und die Studiengebühr eines Kindes gehört nicht dazu | Was hilft, ist Artikel 94 des Einkommensteuergesetzes: Der Wechsel zwischen Investmentvermögen realisiert den Gewinn nicht, das Portfolio lässt sich also ohne Steuer umschichten, und der Gewinn wird einmal besteuert, bei der Rückgabe, in der Sparbemessungsgrundlage |
| Italien | Nein. Auch der Pensionsfonds ist kein Ersatz: Vorschüsse sind nur aus abschließend genannten Gründen zulässig — außerordentliche Gesundheitskosten, Kauf oder Sanierung der ersten Wohnung und ein Anteil für sonstige Bedürfnisse nach acht Jahren Mitgliedschaft — Bildung gehört nicht dazu | Ein schlichter Ansparplan auf gewöhnlichen Instrumenten, mit 26 Prozent auf Kapitalerträge und ermäßigten 12,5 Prozent auf Staatsanleihen und Gleichgestelltes. Keine bildungsspezifische Entlastung: Der einzige Hebel ist die Zeit — und die Wahl des Inhabers, die entscheidet, wem das Geld mit achtzehn gehört |
Häufige Fragen
- Kann ich Altersvorsorge für die Ausbildung des Kindes auflösen?
- Nein, jedenfalls nicht sinnvoll. Riester- und Rürup-Verträge sowie betriebliche Zusagen sind auf die Altersversorgung gerichtet; eine vorzeitige Verwendung für Ausbildungskosten ist entweder ausgeschlossen oder führt zur Rückforderung der Förderung. Für ein Ausbildungsziel gehört das Geld deshalb in eine frei verfügbare Anlage — typischerweise einen Fondssparplan im eigenen Depot oder in einem Depot des Kindes. Die eigentliche Entscheidung ist dann nicht steuerlich, sondern die Wahl des Inhabers: eigenes Depot heißt Kontrolle und eigener Sparer-Pauschbetrag, Kinderdepot heißt zusätzlicher Grundfreibetrag und unwiderrufliches Eigentum des Kindes.
- Was passiert, wenn das Kind nicht studiert?
- In Deutschland stellt sich die Frage steuerlich gar nicht: Ein Fondssparplan hat keine Zweckbindung, und wenn das Kind nicht studiert, bleibt das Geld einfach investiert. Die Bindung, die es gibt, ist zivilrechtlich. Läuft das Depot auf das Kind, gehört ihm das Vermögen unwiderruflich und es entscheidet mit achtzehn allein darüber — auch gegen deine Vorstellung. Läuft es auf dich, behältst du die Entscheidung und zahlst dafür beim Verkauf Abgeltungsteuer auf den Ertrag, gemildert um den Sparer-Pauschbetrag von 1 000 €. Wer sich unsicher ist, wählt das eigene Depot.
- Können Großeltern einzahlen, und wie viel auf einmal?
- Ja. Steuerlich gilt in Deutschland der Freibetrag der Schenkungsteuer, der für Enkel gegenüber Großeltern einen eigenen Betrag vorsieht und alle zehn Jahre neu genutzt werden kann — die genaue Höhe steht im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und ist dort nachzulesen. Praktisch wichtiger ist die Eigentumsfrage: Zahlen die Großeltern auf ein Depot des Kindes ein, ist das eine Schenkung und das Geld gehört dem Kind. Zahlen sie auf ihr eigenes Depot ein und bestimmen später, behalten sie die Verfügung, aber der Betrag zählt zu ihrem Vermögen.
- Wie viel muss ich monatlich einzahlen?
- Das hängt vollständig vom gesetzten Ziel ab, und deshalb gehören die beiden Rechner zusammen. Nimm die Projektion aus dem Artikel über Studienkosten: Ein Bachelor, der in fünf Jahren beginnt, kostet unter offengelegten Annahmen 42 105 €. Bei 6 % Rendite über fünf Jahre erfordert die vollständige Deckung rund 602 € im Monat. Ein Drittel des Ziels anzusteuern — die verbreitete Aufteilung zwischen Erspartem, laufendem Einkommen und Nebenjob — führt auf rund 201 €. Die Frage lautet also nicht „wie viel brauche ich?“, sondern „welchen Teil der Kosten soll das Ersparte tragen?“.
- Wiegt der Steuervorteil mehr als niedrigere Fondskosten?
- Vergleiche beides auf derselben Skala, und die Frage verliert ihre Ideologie. Bei 300 € im Monat über achtzehn Jahre ergeben 6 % brutto 116 206 €. Verliert man jährlich 1,5 Punkte an laufender Besteuerung — also 4,5 % netto —, sind es 99 560 €; der Steueraufschub ist unter diesen Annahmen rund 16 646 € wert. Nun derselbe Test bei den Kosten: 0,8 % laufende Kosten machen aus 6 % 5,2 % und aus dem Endwert 106 935 €, also 9 271 € Verlust. Kosten und Steuern sind dasselbe Leck auf derselben Basis. Ein steuerlich begünstigtes, aber teures Produkt kann leicht schlechter abschneiden als ein günstiges ohne Vorteil: rechne beides.
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Dieser Artikel ist erklärend. Er zeigt, wie eine Rechnung funktioniert und was das Ergebnis verändert; er ist keine Finanz-, Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung, weiß nichts über dein Einkommen, deinen Titel, deine Familie oder deinen Versicherungsverlauf und kann dir nicht sagen, was du unterschreiben oder beantragen sollst. Kreditvergaberegeln, Unterhaltsleitlinien, Studiengebühren, Einzahlungsgrenzen und Rentenformeln unterscheiden sich nach Land und werden fast jährlich geändert — jede unten beschriebene Regel ist deshalb vor der Anwendung am geltenden Text zu prüfen. Jeder Geldbetrag ist eine offengelegte Annahme, keine Prognose und kein Angebot. Gib deine eigenen Zahlen in den Rechner ein und hole regulierten Rat ein, bevor du Geld bindest oder einer Vereinbarung zustimmst.
Quellen
- Legal Information Institute, Cornell Law School — 26 U.S.C. § 529 — qualified tuition programs: (c)(7) elementary and secondary expenses, (c)(8) apprenticeships, (c)(9) loan repayment, (c)(3)(E) Roth IRA rollover, (e)(3) qualified higher education expenses and the K-12 dollar cap, (f) credentialing expenses
- U.S. Congress — Pub. L. 119-21, §§ 70413 and 70414 (4 July 2025) — expanded K-12 expenses for distributions after enactment; the K-12 cap raised from 10,000 to 20,000 dollars for taxable years beginning after 31 December 2025; credentialing expenses added
- Internal Revenue Service — Rev. Proc. 2025-32, § 4.42 — the 2026 annual gift tax exclusion is 19,000 dollars
- Diário da República — Decreto-Lei n.º 158/2002 — regime jurídico dos planos de poupança-reforma, poupança-educação e poupança-reforma/educação; artigo 4.º, condições de reembolso
- Autoridade de Supervisão de Seguros e Fundos de Pensões — O reembolso ao participante num plano poupança-reforma / educação — fundamentos legais e regra dos cinco anos
- Bundesministerium der Justiz — Gesetze im Internet — § 20 Absatz 9 EStG — Sparer-Pauschbetrag von 1 000 Euro, bei Zusammenveranlagung 2 000 Euro
- Légifrance — Code monétaire et financier, article L224-4 — cas de déblocage anticipé du plan d'épargne retraite (les études n'y figurent pas)
- Boletín Oficial del Estado — Ley 35/2006 del IRPF, artículo 94 — régimen de traspasos entre instituciones de inversión colectiva
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